Die SKV garantiert die Qualität von Kalbfleisch

2021-07-02T07:40:29+00:00

Wilkommen zu Stiftung Kwaliteitsgarantie Vleeskalveren

Über uns

Die SKV wurde mit dem Ziel gegründet, die Qualität von Kalbfleisch zu fördern und zu garantieren, dass die Produktion von Kalbfleisch ohne den Einsatz von unerwünschten Wachstumsförderern erfolgt.

Teilnahme

Durch eine Teilnahme an der SKV als Kälberhalter, rechtlicher Eigentümer, Sammelstelle, Be- und Verarbeitungsbetrieb oder Transporteur beweisen Sie, dass Sie die aktuellen Qualitätsanforderungen im Kälbersektor erfüllen.

Qualität

Die SKV ist für Kontrollen in Bezug auf verbotene Substanzen durch den ndl. Akkreditierungsrat (Raad voor Accreditatie) nach NEN-EN-ISO/IEC/17020 akkreditiert. Für die Zertifizierungen im Rahmen der Produktzertifizierungsvorschriften (Product Certificatie Reglement, PCR) und Vitaal Kalf ist die SKV nach NEN-ISO/IEC 17065 akkreditiert.

Tätigkeitsfeld

Die SKV ist die Spezialistin in den Bereichen Kontrolle, Audits und Probenahmen im Kälbersektor. Die SKV-Mitarbeiter verfügen über modernste Geräte, mit denen sie Inspektions- und Kontrollergebnisse automatisiert speichern können. Alle Parteien im Fleischkälbersektor können dadurch oft noch am selben Tag auf die vereinbarten Informationen zugreifen.

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Qualitätsregelung Vitaal Kalf

Die SKV wurde von der ndl. Stiftung Branchenorganisation Kälbersektor (Stichting Brancheorganisatie Kalversector, SBK) zur Zertifizierungsstelle für das Qualitätssystem Vitaal Kalf ernannt. In diesem Zusammenhang führt die SKV Kontrollen und Zertifizierungen von Kälberhaltern, Verarbeitungsbetrieben und Sammelstellen durch. Wichtige Aspekte innerhalb der Qualitätsregelung sind die Qualität des jungen Kalbes, die Wasserqualität, die Hygiene in Bezug auf den Antibiotikaeinsatz, der übermäßige Antibiotikaeinsatz, der Transport, die Kontrolle auf verbotene Substanzen und die Vorschriften in Bezug auf das Schlachten, Wiegen und Klassifizieren von Kälbern bis 8 Monate.

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Allegemeines

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SKV Vorschriften
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VKI Formular

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Viehhalter Tiere, die zum Schlachthof kommen, verpflichtend mit Informationen zur Lebensmittelkette (Voedselketeninformatie, VKI) ausstatten. Einen Teil dieser Angaben übermittelt die SKV automatisch an den Schlachthof. Einen weiteren Teil der verpflichtenden Angaben muss der Kälberhalter anhand eines Formulars mit Informationen zur Lebensmittelkette vorlegen.

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