Formular Informationen zur Lebensmittelkette (VKI)

2021-06-29T07:16:27+00:00

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Viehhalter Tiere, die zum Schlachthof kommen, verpflichtend mit Informationen zur Lebensmittelkette (Voedselketeninformatie, VKI) ausstatten. Einen Teil dieser Angaben übermittelt die SKV automatisch an den Schlachthof. Einen weiteren Teil der verpflichtenden Angaben muss der Kälberhalter anhand eines Formulars mit Informationen zur Lebensmittelkette vorlegen.

Formular Informationen zur Lebensmittelkette (VKI) für Fleischkälber

Oft füllen die Außendienstmitarbeiter der SKV bei der Ausstellung eines Qualitätszertifikats für die Schlachtung (die Zertifizierung) das Formular mit Informationen zur Lebensmittelkette als Serviceleistung für den Kälberhalter aus und drucken dieses aus. Hierfür benötigt der Mitarbeiter einige Angaben vom Kälberhalter. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Formulars mit Informationen zur Lebensmittelkette liegt zu jedem Zeitpunkt beim Kälberhalter. Wenn der Kälberhalter bei der Zertifizierung nicht anwesend oder erreichbar ist, stellt der Mitarbeiter der SKV das Formular mit Informationen zur Lebensmittelkette nicht aus.

Der Kälberhalter kann das Formular mit Informationen zur Lebensmittelkette auch selbst ausfüllen. Dafür muss er sich im Benutzerbereich auf Infokalf anmelden oder das Formular als Papierversion ausfüllen. Eine Papierversion des Formulars mit Informationen zur Lebensmittelkette für Fleischkälber ist auf der Seite „Downloads“ abrufbar.

Formular Informationen zur Lebensmittelkette (VKI) für Startkälber

Ab dem 1. Januar 2019 müssen auch Kälberhalter mit Startkälbern ein Formular mit Informationen zur Lebensmittelkette ausfüllen. Dieses Formular wird dann mit den Startkälbern an den Mastbetrieb übergeben.