Tätigkeitsfeld

2021-07-01T08:18:33+00:00

Kontrollen

Die SKV ist die Spezialistin in den Bereichen Kontrolle, Audits und Probenahmen im Kälbersektor. Die SKV-Inspektoren führen wöchentlich unangemeldete Besuche in den angeschlossenen Betrieben durch. Im Rahmen eines solchen Besuchs werden die Kälber einer visuellen Kontrolle unterzogen, und es werden unter anderem Urinproben von Fleischkälbern und Proben von Kälberfuttern genommen. Auch die Administration wird kontrolliert, und es werden Proben in den Kalbfleisch verarbeitenden Betrieben genommen.

Mehr erfahren

Qualitätsregelung Vitaal Kalf

Die SKV wurde von der ndl. Stiftung Branchenorganisation Kälbersektor (Stichting Brancheorganisatie Kalversector, SBK) zur Zertifizierungsstelle für das Qualitätssystem Vitaal Kalf ernannt. In diesem Zusammenhang führt die SKV Kontrollen und Zertifizierungen von Kälberhaltern, Verarbeitungsbetrieben und Sammelstellen durch. Wichtige Aspekte innerhalb der Qualitätsregelung sind die Qualität des jungen Kalbes, die Wasserqualität, die Hygiene in Bezug auf den Antibiotikaeinsatz, der übermäßige Antibiotikaeinsatz, der Transport, die Kontrolle auf verbotene Substanzen und die Vorschriften in Bezug auf das Schlachten, Wiegen und Klassifizieren von Kälbern bis 8 Monate.

Mehr erfahren

Vitaal kalf- Verzeichnis

Im Vitaal Kalf-Verzeichnis finden Sie alle zertifizierten Betriebe.

Verzeichnis

Infokalf

Sind Sie Mitglied der SKV? Dann können Sie sich bei Infokalf anmelden und Informationen über Ihren eigenen Betrieb oder über Betriebe, deren rechtlicher Eigentümer Sie sind, finden.

Mehr erfahren

Qualitätszertifikat

Wenn der SKV-Inspektor keinen Grund hat, anzunehmen, dass den Tieren verbotene Substanzen verabreicht wurden, und eine eventuelle Probenahme ebenfalls ergeben hat, dass keine verbotenen Substanzen gefunden wurden, wird für die betreffende Herde ein Qualitätszertifikat ausgestellt.
SKV-Fleischkälber dürfen erst an einen Schlachthof geliefert werden, nachdem für die betreffende Herde ein Qualitätszertifikat ausgestellt wurde.

Mehr erfahren

Formular Informationen zur Lebensmittelkette (VKI)

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Viehhalter Tiere, die zum Schlachthof kommen, verpflichtend mit Informationen zur Lebensmittelkette (Voedselketeninformatie, VKI) ausstatten. Einen Teil dieser Angaben übermittelt die SKV automatisch an den Schlachthof. Einen weiteren Teil der verpflichtenden Angaben muss der Kälberhalter anhand eines Formulars mit Informationen zur Lebensmittelkette vorlegen.

Mehr erfahren

Fellhygiene

Gemäß den europäischen Hygienevorschriften müssen die Tiere bei Ankunft auf dem Schlachthof sauber sein. Eine gute Fellhygiene ist für eine möglichst hygienische Schlachtung wichtig. Zur weiteren Optimierung der Fellhygiene gelten ab dem 18. Mai 2020 erweiterte Regeln in den Kontroll- und Sanktionsvorschriften.

Mehr erfahren

Garantiesystem Rückverfolgung Fleischkälber (GTSKV)

Das „Garantiesysteem Tracering SKV Vleeskalveren“ (kurz „GTSKV“) wurde erstellt, um SKV-Kälber, die importiert werden, während des gesamt en Transports zurückverfolgen zu können. Die SKV prüft, ob die Meldungen korrekt registriert wurden.

Mehr erfahren
Der SKV angeschlossene Registrierungsstellen
Mehr erfahren
Teilnahme an der SKV
Mehr erfahren