Qualitätszertifikat

2021-06-28T15:36:47+00:00

Meldet ein Mitglied der SKV, dass es seine Fleischkälber schlachten lassen möchte, kommt ein SKV-Inspektor vorbei, um die Herde einer letzten Sichtkontrolle zu unterziehen. Wenn der SKV-Inspektor keinen Grund hat, anzunehmen, dass den Tieren verbotene Substanzen verabreicht wurden, und eine eventuelle Probenahme ebenfalls ergeben hat, dass keine verbotenen Substanzen gefunden wurden, wird für die betreffende Herde ein Qualitätszertifikat ausgestellt.

SKV-Fleischkälber dürfen erst an einen Schlachthof geliefert werden, nachdem für die betreffende Herde ein Qualitätszertifikat ausgestellt wurde. Die bei der SKV angeschlossenen Schlachthöfe dürfen nur Fleischkälber schlachten, für die ein solches Zertifikat ausgestellt wurde.

Ein Beispiel für das Qualitätszertifikat finden Sie in Anhang II der Kontroll- und Sanktionsvorschriften.

CQV en CRQV logo

Schlachtkörper von SKV-Fleischkälbern bekommen einen Stempel mit dem Logo „Controlled Quality Veal“ („CQV“) für helle Fleischkälber und dem Logo „Controlled Quality Rose Veal“ („CQRV“) für Rosé-Fleischkälber. Die Abnehmer können daran sofort erkennen, dass es sich um Kalbfleisch handelt, bei dem unabhängig und intensiv kontrolliert wurde, ob es unerwünschte wachstumsfördernde Mittel enthält. Es kann den Verbrauchern also mit einem sicheren Gefühl angeboten werden.