Fellhygiene

2021-06-29T07:19:42+00:00

Gemäß den europäischen Hygienevorschriften müssen die Tiere bei Ankunft auf dem Schlachthof sauber sein. Eine gute Fellhygiene ist für eine möglichst hygienische Schlachtung wichtig. Die ndl. Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern (NVWA) kontrolliert streng, ob die Tiere bei der Ankunft sauber sind und ob während der Schlachtung alle Hygienevorschriften eingehalten werden. Um Probleme bei der Ankunft auf dem Schlachthof oder bei der Schlachtung zu vermeiden, müssen gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Fellhygiene getroffen werden.

Fellhygiene in den CSR

Die Kontroll- und Sanktionsvorschriften (CSR) der SKV wurden am 18. Mai 2020 um Artikel 43b zur Fellhygiene ergänzt. Bei der Ausstellung des Qualitätszertifikats erfolgt eine Beurteilung der Fellhygiene durch den Inspektor, vorzugsweise im Beisein des Kälberhalters. Der Kälberhalter und der Eigentümer werden über die Bewertung der Fellhygiene informiert. Auch die bei der SKV angeschlossenen Schlachthöfe können diese Bewertung einsehen.

Formular Verbesserungsplan Fellhygiene

Wenn die Anzahl der Fleischkälber in einer Herde mit einem weniger sauberen Fell (Bewertungsstufe C) über 10 % liegt (im April-September 6 %), muss das betreffende Mitglied verpflichtend einen Verbesserungsplan bei der SKV einreichen. Es ist ein Standardformular für den Verbesserungsplan verfügbar. Der Verbesserungsplan muss innerhalb von drei Wochen nach Benachrichtigung über die Bewertung eingereicht werden. Wird der Verbesserungsplan nicht (rechtzeitig) eingereicht, wird für jedes Kalb mit Bewertungsstufe C eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro verhängt.