admin2023-06-09T12:05:13+00:00
Die SKV hat verschiedene Ausschüsse, die sie beraten und unterstützen. Weitere Informationen pro Ausschuss finden Sie unten.
Beratender Ausschuss
Die SKV hat einen beratenden Ausschuss eingerichtet, der mit der Verwaltung und Aufsicht im Rahmen desDarüber hinaus verwaltet der Beratende Ausschuss andere Systeme, für die die SKV als Zertifizierungsstelle auftritt, und überwacht die richtige Durchführung dieser Tätigkeiten gemäß der Norm NEN-EN-ISO/IEC 17065.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses finden Sie im aktuellen Jahresbericht der SKV.
Wissenschaftlicher Beirat
Der Vorstand hat einen Wissenschaftlichen Beirat SKV eingerichtet. Dieser Beirat berät den Vorstand rund um Analysemethoden, Probenahme und Analyse sowie deren Qualitätssicherung. Weitere Beratungsbereiche sind die Einleitung von Untersuchungen sowie Aspekte der Produktqualität.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Wissenschaftlicher Beirat finden Sie im aktuellen Jahresbericht der SKV.
Technischer Ausschuss
Neben dem wissenschaftlichen Beirat wurde vom Vorstand ein technischer Ausschuss eingerichtet.
Dieser Ausschuss berät den Vorstand rund um Analysemethoden, Probenahme und Analyse sowie deren Qualitätssicherung. Darüber hinaus initiiert der Technische Ausschuss Untersuchungen und berät über die Verwendung von Forschungsmitteln. Er berät den Vorstand außerdem bei Aspekten der Produktqualität.
Alle Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats der SKV werden zunächst dem technischen Ausschuss der SKV vorgelegt, bevor sie im Vorstand behandelt werden.
Der Technische Ausschuss besteht aus dem Leiter der SKV, einer Person aus dem von der SKV beauftragten Labor (DUCARES) sowie Fachleuten aus der Branche. Weitere Informationen zu den derzeitigen Mitgliedern des Technischen Ausschusses finden Sie im aktuellen Jahresbericht der SKV.
SKV Schiedskommission
Im Jahr 1991 hat der Vorstand der SKV die SKV-Schlichtungsordnung 1991 erstellt, die die Einrichtung einer Schiedskommission für die Qualitätsgarantie im Fleischkälbersektor vorsieht. Diese Schiedskommission ist – abgesehen vom Zivilgericht – für Urteile über alle Streitfälle zwischen Mitgliedern und der SKV zuständig. Der Vorstand ernennt die Mitglieder der SKV-Schiedskommission. Diese Personen haben keine Verbindung zur SKV. Der Vorstand ernennt außerdem einen Vorsitzenden. Diese Person muss Jurist sein. Die Schiedskommission besteht für jeden Fall aus drei Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden.
Ein Antrag auf Schlichtung muss innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Maßnahme durch die SKV per Einschreiben eingereicht werden. Die Schiedskommission beurteilt dann, ob die von der SKV verhängte Maßnahme gerechtfertigt ist. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit, eine verhängte Sanktion abzumildern.